Petra Biedermann
E-Mail: kontakt(at)infraschallglobal.ch
Vertrauliche Informationen und Anfragen werden vertraulich behandelt.
Diese Webseite repräsentiert kein Unternehmen.
Ich bin Privatperson.
Telefonischer Kontakt ist nach Anfrage per E-Mail möglich.
Ich bin bemüht, Anfragen schnellstmöglich zu beantworten.
Aus gesundheitlichen Gründen bin ich jedoch oftmals eingeschränkt.
In immer kürzerer Zeit wird es immer mehr Betroffene geben.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die krankmachenden Auswirkungen des vonMenschen gemachten Infraschall und Vibrationen des Erdreiches auf den Menschen und die Umwelt zu erkennbaren und nachhaltigen volkswirtschaftlichen Schäden führen.
Dem kann sich keine Politik dann weiterhin verschliessen.
Vielleicht erlebe ich dies ja noch ... .
Das Urteil des Berufungsgerichts, Toulouse, Frankreich, vom 08. Juli 2021, unterstreicht einen Grossteil meiner Arbeiten.
Einem Ehepaar wurde Schmerzensgeld und
Schadenersatz zugesprochen u.a. wegen Windturbinensyndrom, WTS. (siehe Menüpunkt Downloads)
In eigener Sache:
Die Hoffnung, dass ich professionelle Unterstützung bzw. Hilfe von anerkannten Medizinern, Juristen, qualifizierten Messlaboren, Namhaften öffentlichen Medien, Unterstützung zur Vermarktung/Verkauf/Lizenzsierung des für die Betroffenen so unendlich wertvollen Patents, detaillierte Übersetzung des Dokuments Unerkannt Umweltkrank erhalte, habe ich nach all den Jahren nahezu aufgegeben.
Alleine die Patentgebühren für das verblüffend einfache und gut aufgestellte Patent EP3004817, Detektion und Lokalisation von Infraschall(-Druckwellen) - Verfahren und Messeinrichtung -,
Zulassung EU Kernländer und USA, belaufen sich bis heute auf mehr als 30.000,- Euro.
Entwicklungskosten, Equipment für Messungen, Datenverarbeitung uvm. sind darin nicht enthalten.
Meine Altersrücklage ist nun weitgehend in die hier öffentlich gemachten Arbeiten geflossen.
Mit Genugtuung und einer gewissen Erleichterung wird manche Behörde, sonstige Einrichtungen sowie das eine oder andere Industrieunternehmen zur Kenntnis nehmen, dass mir mit meiner Rente die Hände nun weitgehend gebunden sind.
Um weiter machen zu können benötige ich in vielerlei Hinsicht Unterstützung und Hilfe.
Jährlich anfallende, steigende Patentgebühren, diverse Drucksachen wie Flyer, Berichte, Visitenkarten, Portokosten, Einschreibegebühren, Fahrtkosten, ggf. Übernachtungskosten uvm. kann ich bereits jetzt nicht mehr in bisherigen Umfang aufbringen.
Deshalb bitte ich auch um finanzielle Unterstützung.
Niemals zuvor habe ich irgendjemanden um Geld gebeten!
Jeder Betrag lässt mich ein Stück länger durchhalten.
PayPal - an Freunde - an kontakt(at)infraschallglobal.ch
Für Betroffene in der Schweiz hier Vorschläge für Melde-Kontakte
Wo – bei wem sollten Meldungen erfolgen:
Beim Hausarzt und allen weiteren behandelnden Ärzten.
Bei Arztbesuchen können Sie gerne meine Webseite www.infraschallglobal.ch als Referenz angeben. Daraus wird ersichtlich, dass die Symptome offensichtlich nicht psychischer Natur sind. Sie sind kein Einzelfall.
Meine wesentlichen Ansprechpartner sind nachfolgend aufgeführt.
Bitte wenden Sie sich an die nun aktuellen Ressorts und Bereiche und dem aktuell zuständigen Personal.
Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, AefU
Westquai 2, Postfach 620, 4019 Basel
Telefon 061 322 49 49, Fax 061 383 80 49
E-Mail: info@aefu.ch
PC: 40-19771-2
Sekretariat
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Meine Ansprechpartnerin war Frau Dr. Edith Steiner.
Beste Kontaktaufnahme per E-Mail.
Üblicherweise wird das kantonale Umweltamt informiert.
Da jedoch der Brummton und sonstige Symptome wie Strom- und Vibrationsgefühl nicht kantonsgebunden sind, erscheint es sinnvoll, die übergeordnete Stelle zu informieren.
Bundesamt für Umwelt, BAFU, Bern.
Hans Bögli
Funktion: Sektionschef
Aufgaben: Leitung der Bereiche Lärm von im Freien verwendeten Maschinen und Geräte, Fluglärm, Industrie- und Gewerbelärm, ziviler und militärischer Schiesslärm, Alltagslärm
Tel.: +41 58 462 92 49
E-Mail: noise@bafu.admin.ch
Im besten Falle sollten BEIDE, kantonales Umweltamt UND BAFU informiert werden.
In jedem Falle schriftlich.
Kontaktdaten zum kantonalen Umweltamt suchen Sie bitte in Ihrem Kanton.